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Anfechtung der Personalratswahlen 2012 / Wählbar oder nicht ???


Verwaltungsgericht soll für Rechtssicherheit sorgen!

Kann der Personalchef überhaupt in den Personalrat gewählt werden? Diese Frage wurde uns nicht nur von vielen DPolG-Mitgliedern, sondern auch von denen anderer Gewerkschaften, Nichtorganisierten und Außenstehenden in den vergangenen Wochen mehrfach täglich gestellt.

Nicht nur vor der Wahl, auch noch danach!

Da mag es eine klare Antwort aus dem Bauchgefühl heraus geben, ob sie aber justiziabel ist, können nur Fachleute beurteilen. Daher haben wir den Sachverhalt u.a. von unseren Anwälten des dbb-Dienstleistungszentrums in Hamburg prüfen lassen. Mit dem Ergebnis, die Frage gerichtlich klären zu lassen.
Der GdP-Vorsitzende selbst zieht in einem Schreiben an seine Mitglieder seine eigene Wählbarkeit in Zweifel und machte seine Mitarbeit als originäres Mitglied im künftigen Personalrat von einer Freistellung abhängig. Als nicht freigestelltes Mitglied würde seine Aufgabe in der Behörde mit der Arbeit im Personalrat kollidieren.
Laut Beratung unserer Anwälte spielt die Freistellung im Personalrat allerdings überhaupt keine Rolle. Wichtig ist einzig und allein die Frage nach der Wählbarkeit.

Diese wollen wir jetzt gerichtlich prüfen lassen, um für alle Beschäftigten der Ortspolizeibehörde Rechtssicherheit zu erlangen. Diese Prüfung kann erst jetzt nach der Wahl erfolgen.

Der Vorstand
    
 

Protestkundgebung von Polizei-, Feuerwehr- und Justizbeamten in Bremen

  
Bremen, 13.12.2011
Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Justiz und der bremischen Verwaltung haben gegen die Pläne des Bremer Senats protestiert, die besonderen Altersgrenzen bei den Vollzugsdiensten auf 62 Jahre anzuheben sowie die Beamten mit einem Pauschalbetrag an den sogenannten Heilfürsorgekosten zu beteiligen.

  



Zu der Demonstration hatte u.a. die DPolG aufgerufen. Dem Aufruf sind rund 500 Beamte gefolgt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt und Landesvorsitzender Jürn Schulze lehnen die Maßnahmen des Senats entschieden ab.

 

Protestkundgebung der Polizei-, Feuerwehr- und Justizbeamten im dbb

 

Am 13.12.2011 haben Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Justiz und der bremischen Verwaltung gegen die Pläne des Bremer Senats protestiert, die besonderen Altersgrenzen bei den Vollzugsdiensten auf 62 Jahre anzuheben, sowie die Beamten mit einem Pauschalbetrag an den sogenannten Heilfürsorgekosten zu beteiligen.

Zu der Demonstration hatten die dbb Fachgewerkschaften Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die Komba-Gewerkschaft, die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG) sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamter aufgerufen.

Dem Aufruf sind rund 500 Beamte gefolgt.

Vor dem Sitz der Senatorin für Finanzen auf dem Rudolf-Hilferding-Platz attackierte der dbb Landesvorsitzende Jürgen Schröder die Pläne des Senats. Der Bundesvorsitzende der DPolG Rainer Wendt und der Vorsitzende der DPolG in Bremen Jürn Schulze lehnten diese Maßnahmen wegen der besonderen gesundheitlichen Belastungen und der berufstypischen Gefahren dieser Beamten in Ihren Reden ebenso entsprechend ab.

Es wurde verdeutlicht, dass dieser Protest erst der Beginn des Widerstands gegen die geplanten Maßnahmen war.

V.i.S.d.P Jürgen Schröder DBB-Bremen

   

 

 

 

dbb Pressemeldung: Ausverkauf im öffentlichen Dienst Bremen beginnt

 

Kinder beklagen den Fortgang ihrer Bildungschancen.

Staatsanwälte gehen in Arbeit unter, ebenso Kolleginnen und Kollegen in diversen Behörden.

Das Gesundheitsmanagement gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Es wird nach mehr Wertschätzung gerufen.

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Polizeigewerkschaft: „Sparpläne treffen die Falschen“

 

Besonders stark belastete Polizisten sollen weniger Geld bekommen.

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